Leistungen & fachliche Expertisen
Meine Leistungen
Meine Leistungen im Überblick
Rahmenbedingungen
In der Entwicklung von Kommunen vermischen sich Gewerbe, Verkehr, Sport und Freizeit sowie Erholen und Wohnen auf immer engerem Raum. Für den Schutz der Nachbarschaft sind Mindestabstände zur Schallpegelabnahme erforderlich. Planungen stehen vor der Herausforderung Produktion und Infrastruktur zu entwickeln sowie gesunde Arbeits- und Lebensverhältnisse zu gewährleisten.
Ermittlungsansatz
Es werden stets die Rahmenbedingungen erfasst und Lösungen für schalltechnische Fragestellungen gefunden. In jedem Einzelfall finden die örtliche Situation, die spezifischen immissionsschutzrechtlichen Regelungen, die Planungsmöglichkeiten sowie der Stand der Lärmminderungstechnik Berücksichtigung. Erforderliche Abstimmungen erfolgen mit dem Betreiber, den Planern sowie der Immissionsschutzbehörde.
Leistungen
Es werden schalltechnische Untersuchungen (Schallprognosen und Schallmessungen) für technische Anlagen, Bebauungspläne, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen, Verkehrswege, Baustellen sowie Arbeitsplätze durchgeführt. In Schallimmissionsprognosen erfolgt der Nachweis, dass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Nachbarschaft durch die Planungen eingehalten werden. Schallmessungen werden nach der Inbetriebnahme einer Anlage zur Ermittlung von Emissionswerten von Aggregaten bzw. der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft durchgeführt.
Gewerbe & Industrie
Durch die Nähe zu den Nachbarn (z.B. bei einem Einkaufsmarkt) oder den Betrieb einer Anlage im Nachtzeitraum (z.B. bei der Energieerzeugung) können Gewerbebetriebe oder Industrieanlagen relevante Geräuschimmissionen in ihrer Umgebung hervorrufen.
Bei der Planung einer Anlage sind Geräuschimmissionsprognosen häufig Bestandteil der Genehmigungsanträge. In ihnen werden die Geräuschimmissionen prognostiziert und nach der TA Lärm beurteilt. Folgende Gesichtspunkte werden hierbei u.a. berücksichtigt:
- der Regelfall des Anlagenbetriebes,
- die vorhandene Geräuschsituation in der Nachbarschaft,
- das Auftreten seltener Ereignisse,
- die Entwicklung des Umfeldes in der Vergangenheit (z.B. Gemengelagen, urbane Gebiete).
Beim Planen von Gewerbebetrieben stellen Bebauungspläne mit einer Geräusch-Kontingentierung besondere Anforderungen (DIN 45691). Es wird nachgewiesen, dass diese Anforderungen eingehalten werden.
Verkehr
Der Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum (durch Straßen, Schienen, Schiffe und Flugzeuge) führt häufig zu hohen Geräuschimmissionen in umgebenden Wohngebieten.
Im Ergebnis von Schallimmissionsprognosen (RLS-19 für den Straßenverkehr, Schall 03 für den Schienenverkehr) werden die Geräuschimmissionen auf der Grundlage der DIN 18005 oder der 16. BImSchV beurteilt.
Untersuchungen sind eingebunden in
- Raumordnungsverfahren für Verkehrswege,
- die Planung von neuen Verkehrswegen,
- die bauliche Änderung an bestehenden Verkehrswegen.
Gesonderte Prüfungen werden für Hubschrauberlandeplätze (z.B. für Krankenhäuser) erstellt.
Stadt- & Bauleitplanung
Die Flächennutzungspläne geben die Orientierung für alle Nutzungen einer Kommune in ihrer Perspektive. Nach § 50 BImSchG sollen schädliche Wirkungen zwischen den Gebieten vermieden werden. Eine Prüfung erfolgt auf der Grundlage von Geräuschimmissionsprognosen.
Die Bauleitplanung für Wohnnutzungen gewährleistet ein gebietsspezifisches “Ruheniveau“. Geräuschimmissionen aus benachbarten Verkehrswegen, gewerblichen Nutzungen, Sportanlagen oder Freizeiteinrichtungen werden nach der DIN 18005) prognostiziert. Es werden Lösungen für das Gebiet des B-Planes gefunden, die Konflikte vermeiden.
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen ergeben sich aus dem maßgeblichen Außenlärmpegel (DIN 4109).
Die Bauleitplanung für gewerbliche / industrielle Nutzungen gewährleistet, dass die Geräuschemissionen nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen in der Nachbarschaft führen. Sie können nach der DIN 45691 kontingentiert werden.
Die Zu- und Abfahrt eines Plangebietes erzeugt Verkehrsbewegungen in den angrenzenden Straßen. Deren Auswirkungen auf die Umgebung werden nutersucht.
Sport & Freizeit
Sportanlagen, z.B.
- Fußball- und Tennisplätze, Bolzplätze
- Motocross- und Speedway-Bahnen,
- Schießplätze
werden im Training und bei Wettkämpfen durch Vereine und häufig durch Kinder und Jugendliche genutzt. Trainingszeiten liegen in der Woche in den Abendstunden und am Wochenende. Konflikte mit Wohnnutzungen werden durch die Nutzungszeiten hervorgerufen.
Diese Besonderheiten werden in der Beurteilung durch die
- BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) und
- die VDI 3745 (für Schießplätze)
berücksichtigt.
Freizeiteinrichtungen, z.B.
- Open Air-Bühnen, Festzelte, Dorffeste
- Gaststätten und Diskotheken
- Freibäder
Bei Veranstaltungen im Freien (Rock-Konzerte oder Klassik-Open Air) erwarten die Besucher einen „Mindest“-Schalldruckpegel. Diesen zu erzeugen ohne Ärger bei der Nachbarschaft zu erzeugen, bedarf anspruchsvoller Lösungen.
Baustellen
Bauarbeiten sind zeitlich begrenzt. Es besteht ein öffentliches Interesse, sie schnell durchzuführen und zu beenden. In Geräuschimmissionsprognosen werden die schalltechnischen Auswirkungen von Baumaßnahmen nach der AVV Baulärm ermittelt und beurteilt. Eingesetzte Maschinen sollen die Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erfüllen.